TÄTIGKEIT ALS VERTRAUENSANWALT/ HINWEISGEBERBEAUFTRAGTER
FÜR IHR HINWEISGEBERSYSTEM
Wir unterstützen Sie beim Aufbau und Betrieb eines Hinweisgebersystems
Tipps beim Aufbau eines
Hinweisgebersystems
Da ein Whistleblower sehr oft unter dem persönlichen Anspruch, Missstände nicht hinzunehmen, anderen Personen seine Kenntnisse mitteilen will, ist es für Ihr Unternehmen von großer existentieller Bedeutung, ein Hinweisgebersystem einzurichten, das vertraulichen Zugang ermöglicht. Wird der Hinweisgeber geschützt und kann er ohne Sanktion seine Hinweise geben, verzichtet er erfahrungsgemäß eher auf Meldewege, die dem Unternehmen größere Unannehmlichkeiten bereiten würden, wie Staatsanwaltschaft oder Presse.

VERPFLICHTEND
AB 2021
Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie beim Aufbau und dem Betrieb einer Organisation für Hinweisgeber (Whistleblowing) im Compliance-System nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Unser All-in-One Paket kostet pro Monat:
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bis 150 Mitarbeitende: 85€
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bis 250 Mitarbeitende:100€
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bis 500 Mitarbeitende:150€
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bis 1.000 Mitarbeitende: 200€
Nachfolgend beschreiben wir aus unserer langjährigen Erfahrung ein paar Eckpunkte zur Vorgehensweise und den Grundvoraussetzungen:
IHRE VORTEILE DURCH EIN HINWEISGEBERSYSTEM MIT UNS
NUTZEN AUCH SIE UNSERE EXPERTISE UND UNSER ALL-IN-ONE PAKET
Alle Meldekanäle aus einer Hand inkl. Online-Meldeportal
Juristische Expertise bei Aufarbeitung strafrechtlicher Vorwürfe
Persönliche Erreichbarkeit für Hinweisgeber
Fixe Kosten/ Monat:
bis 150 Mitarbeitende: 85€
bis 250: 100€
bis 500: 150€
bis 1.000: 200€
Entlastung Ihrer Infrastruktur
Expertise seit 2011
Vertrauensanwalt in Hinweisgebersystemen seit 2011.
Wir sind Mitglied in der Arbeitsgruppe Whistleblower
bei Transparency International.

TÄTIGKEIT BESCHWERDESTELLE NACH §8 LkSG
VERPFLICHTEND
AB 2023
Kurz zusammengefasst - Wie funktioniert ein Hinweisgebersystem?

Lassen Sie uns gerne sprechen!
Füllen Sie das unten stehende Formular mit Ihrem Anliegen aus und wir melden uns innerhalb 24 Stunden bei Ihnen. Alternativ können Sie sich auch per E-Mail bei uns melden.