top of page
Schmid-Frank Rechtsanwälte | Hinweisgeberschutz

VERPFLICHTEND

AB

17.12.2023

Logo_Basic_orange.png

Hinweisgeberschutz

HINWEISGEBERSYSTEME
HinSchG, LkSG

SIE SUCHEN NACH UNTERSTÜTZUNG BEI DER IMPLEMENTIERUNG EINES HINWEISGEBERSYSTEMS IN IHREM BETRIEB?

Wir haben die All-in-One Lösung für Sie:

  • Hohe Vertraulichkeit

  • rechtskonforme Umsetzung und ​

  • verschlüsseltes Online-Meldeportal

kombiniert mit persönlicher Erreichbarkeit und juristischer Expertise

IHRE VORTEILE DURCH EIN HINWEISGEBERSYSTEM MIT UNS

Online Portal

Wir stellen Meldekanäle inkl. verschlüsseltem Online-Portal mit persönlicher Erreichbarkeit in einem Preis zur Verfügung

Interne Meldestelle

Wir sind für Sie als interne Meldestelle nicht nur „ein Meldekanal“, sondern verfügen über umfassende juristische Expertise

Expertise

Wir sind bereits seit 2011 Hinweisgeber-beauftragter

IHR EXPERTE

Wolfgang_Schmid_Rechtsanwalt

WOLFGANG A. SCHMID

Rechtsanwalt, Fachanwalt IT-Recht

Hinweigeberbeauftrager in Compliance-Systemen seit 2011

Schreiben Sie direkt an mich.

Ich melde mich persönlich bei Ihnen zurück.

  • LinkedIn
Schmid-Frank Rechtsanwälte | Whistleblowing

UNSERE TÄTIGKEIT ALS HINWEISGEBERBEAUFTRAGTER

VERPFLICHTEND

AB 2023

  1. 1. Umfassende Beratung: Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei dem Aufbau und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems inkl. Erstellung von Richtlinien, FAQs oder Dienstanweisungen.

  2.  

  3. 2. Eigene Anwaltliche Infrastruktur: Somit haben Sie keinen Kostenaufwand für die Trennung der Meldekanäle von der allgemeinen IT-Infrastruktur/Office-IT. Sie lagern als interne Meldestelle die Aufgaben nach § 17 Hinweisgeberschutzgesetz einfach aus.

  4.  

  5. 3. Persönlicher Kontakt und verschlüsseltes Online-Meldeportal: Wir sind per Mail und telefonisch erreichbar für Hinweisgeber, ebenso online im Meldeportal (https://www.schmid-frank.de/sicherer-datentransfer). Nach ersten Online-Kontakten führen wir direkt echte Gespräche und schaffen eine vertrauliche Atmosphäre.

  6.  

  1. 1. Mehrsprachige Kommunikation: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Türkisch

  2.  

  3. 2. Prüfung der Ernsthaftigkeit und Verwertbarkeit der Hinweise: Stichhaltigkeitsprüfung nach § 17 Hinweisgeberschutzgesetz

  4.  

  5. 3. Schnelle Informationsweitergabe: Wir teilen innerhalb von fünf (5) Tagen nach Hinweis durch einen Hinweisgeber mit, dass ein Hinweis gegeben wurde und welchen konkreten Inhalt der Hinweis enthalten hat. Es wird vertraglich genau geregelt, wer ausschließlich unser Ansprechpartner in der Gesellschaft sein darf. Ebenso wird geregelt, dass eine namentliche Nennung nur nach Freigabe durch den Hinweisgeber erfolgt. -

  6.  

  7. Wir sind auch Mitglied bei Transparency International  - Arbeitsgruppe Hinweisgeber 

It recht Beratung_edited.jpg

UNSER VERSCHLÜSSELTES ONLINE-MELDEPORTAL

 EINFACHE HANDHABUNG & ABSOLUT SICHER

1. Anonymität & Sichere Kommunikation für Hinweisgeber:

  • Anonymer Zugang zum Hinweisgebersystem

  • Verschlüsselte Speicherung der Hinweise

  • Login über Ticketnummer und selbst vergebenes Passwort

2. Die Möglichkeit zur einfachen und sicheren Meldung steigert:

  • Transparenz

  • Vertrauen

  • die positive Wahrnehmung des Unternehmens

3. In wenigen einfachen und sicheren Schritten, einen Hinweis geben:

CryptShare & Whizzla

Schnell & unkompliziert
Sicherer Datentransfer
Betriebssystemunabhängig

PREISE UND KOSTENKALKULATION UNSERER ALL-IN-ONE LÖSUNG AUS DIREKTER ERREICHBARKEIT, JURISTISCHER EXPERTISE UND ONLINE-MELDEPORTAL

Für die Übernahme der Ombudsmanntätigkeit/Hinweisgeberbeauftragtentätigkeit inklusiver der Bereitstellung und Erreichbarkeit in allen Meldekanälen bieten wir Ihnen eine monatliche Grundpauschale an, die sich an der Unternehmensgröße orientiert.   

  • bis  150  Mitarbeiter*innen:   85 €

  • bis  250  Mitarbeiter*innen: 100 €

  • bis  500  Mitarbeiter*innen: 150 €

  • bis 1000 Mitarbeiter*innen: 200 €

  • bis 2000 Mitarbeiter*innen: 250 €

  • ab 2001 Mitarbeiter*innen: 350 €

  • Jedes Tätigwerden im Rahmen der Hinweisgeberbeauftragtentätigkeit, wenn also mit Hinweisgebern umfangreich kommuniziert wird, rechnen wir nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand ab.

  • Wir werden hier monatlich genau Buch führen und entsprechende Abrechnung erstellen. Fehlanrufe oder wertlose Hinweise werden nicht abgerechnet.

  • Als Stundensatz bieten wir ermäßigten Stundensatz von 220,00 € statt 250,00 € je Stunde zzgl. USt. an.

Unsere Erfahrung: Wenn in der Vergangenheit wenig Missbrauch bekannt wurde und wenige Ermittlungsverfahren stattfanden, dann wird dies auch in Zukunft nicht der Fall sein.

Wenn gewünscht, liefern wir für die Implementierung der Meldestelle bei Ihnen geeignete Dokumente, typischerweise:

  • Richtline oder Betriebsvereinbarung Hinweisgebersystem,

  • Datenschutzhinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Hinweisgebersystem,

  • Benutzer-/Berechtigungskonzept

  • Einführungsschreiben für Mitarbeiter,

  • Infos auf der Webseite für Hinweisgeber

 

Hier rechnen wir nach Aufwand ab. Natürlich kommt Ihnen zugute, dass wir schon erprobte Dokumente entwickelt haben.

 

FORMULAR AUSFÜLLEN UND SCHNELL EIN ANGEBOT ERHALTEN

bottom of page