NIS2-Betroffenheitsprüfung

Pflicht zur Registrierung bis 6.3.2026 prüfen

Seit dem 6. Dezember 2025 ist das neue BSIG (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik-Gesetz) in Deutschland in Kraft. In dessen Folge gelten für viele Unternehmen neue Melde-, Registrierung- und Sicherheitsanforderungen: Betroffene Firmen müssen sich bis 6. März 2026 beim BSI registrieren – und entsprechende Nachweise bereitstellen. Die Registrierungsmöglichkeiten beim BSI sind mittlerweile geöffnet, sodass Unternehmen jetzt aktiv werden müssen.

Warum jetzt handeln?

Nur mit einer fundierten Betroffenheitsanalyse lässt sich sicher feststellen, ob und in welchem Umfang eine Registrierungspflicht für Ihr Unternehmen besteht.

NIS2-Betroffenheitsprüfung durch spezialisierte IT-Sicherheitsrechts-Experten unserer Rechtsanwaltskanzlei– verständlich, präzise, und vor allem zeitnah

Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Analyse Ihrer Geschäftsprozesse und IT-Strukturen – national wie EU-weit. Unsere Expertise umfasst sowohl das neue deutsche BSIG als auch die jeweiligen nationalen Umsetzungsnormen der NIS2-Richtlinie in der EU.

Unsere Leistungen im Überblick

Unsere Betroffenheitsprüfung analysiert Ihr Unternehmen individuell und fundiert. Im Rahmen der Prüfung ermitteln wir insbesondere:

Warum SFRP?

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