Die EU-Richtlinie NIS2 verpflichtet zahlreiche Unternehmen erstmals zu umfassenden IT-Sicherheitsmaßnahmen – unabhängig davon, ob sie bisher als „kritisch“ galten. Sie bringt klare Haftungsregeln, strikte Meldepflichten und hohe Sanktionen.
Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Umsetzung – individuell, risikoorientiert und rechtskonform. Als spezialisierte Kanzlei für IT- und Sicherheitsrecht kombinieren wir juristische Präzision mit technischem Verständnis.
Sie erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen – Sie stärken Ihre Cybersicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und schaffen Vertrauen bei Kunden und Partnern.
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