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Anonymität im Hinweisgebersystem: Top oder Flop?



Die Antwort lautet ganz klar: Top!


Viele Unternehmen stellen sich derzeit die Frage, ob sie potentiellen Hinweisgebern denn nun eine Möglichkeit zur anonymen Meldung geben müssen oder nicht. Der Gesetzgebungsprozess verzögert sich derzeit immer weiter; im vorletzten Entwurf wurde gesetzlich nur via Soll-Vorschrift geraten, anonyme Meldekanäle einzurichten, im letzten Entwurf war die Einrichtung wieder verpflichtend. Die europäische Vorlage, die Whistleblowing-Richtlinie, sah in dieser Hinsicht auch keine Pflicht vor, sondern erkannte lediglich den Wert anonymer Meldungen und dass diese gefördert werden müssen.

Auch wir sind der Ansicht, dass anonyme Meldungen für Unternehmen die wichtigsten sind. Zurückhaltung besteht vor allem aus Angst vor Denunziantentum. Erfahrungsgemäß wird dies aber dadurch nicht gefördert. Auch werden die Meldekanäle dann nicht „überflutet“ mit anonymen Hinweisen. Vielmehr wird eine Chance geschaffen, dass auch scheue Hinweisgeber Meldungen über brisante Themen intern abgeben können und die Unternehmen zuerst davon erfahren, als sich aus Angst vor Preisgabe der Identität direkt an eine externe Meldestelle zu wenden.


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