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Das Hinweisgebersystem 2.0

Die Frist zur Einrichtungspflicht läuft



Die Uhr tickt: Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern besteht die Pflicht ein Meldesystem bis zum 17. Dezember 2021 einzurichten. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern gilt die Umsetzungspflicht bis zum 17. Dezember 2023.


Gehen Sie den Aufbau einer „Whistleblowing - Hotline“ im Rahmen Ihres Compliance - Systems daher rechtzeitig an. Das gilt im Übrigen auch für Unternehmen, die bereits ein Hinweisgebersystem eingerichtet haben: Dieses ist anhand der neuen Vorgaben zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.


Mehr über den Hintergrund der Whistleblowing-Systempflicht erfahren Sie unter https://www.schmid-frank.de/kopie-von-sfrp-impressum .


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