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Unangemessen hoch

LG Bonn reduziert Bußgeld gegen 1&1



Dem Grunde nach berechtigt, der Höhe nach nicht – so kann das Urteil des Landgerichtes Bonn wohl in einem Satz zusammengefasst werden.

Der zugrunde liegende Sachverhalt: Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat gegen die 1&1 Telecom GmbH ein Bußgeld in Millionenhöhe verhängt, genauer 9,55 Mio. Euro, da er in der problemlosen Herausgabe der neuen Handynummer des Ex-Mannes an eine Anruferin einen grob fahrlässigen Verstoß gegen Art.32 DSGVO sah.

Das Gericht hat die Höhe nun auf 900.000 Euro herunter korrigiert. Es bestätigte zwar das schlechte Authentifizierungsverfahren als mangelnde technisch und organisatorische Maßnahme, allerdings kam es nach Betrachtung des Einzelfalls im Ergebnis nur zu einem geringen Verstoß.

Mit Spannung bleiben die konkreten Ausführungen in der Urteilsbegründung des LG Bonn abzuwarten. Hoffentlich praxistauglich!


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