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FyI: Der „FvfP“ kommt

Das neue Amt des Fachverantwortlichen für Pseudnoymisierung ist eine Konsequenz aus dem ersten Entwurf eines CodeOfConduct des BMI im Rahmen des DigitalGipfels 2019



Um was geht es?

Feste Regeln, wie Ihre verantwortliche Stelle den DSGVO-Anspruch „Pseudonymisierung als zentraler Fokus der technisch-org. Maßnahmen“ kontrolliert umsetzt.

Viele von Ihren verantwortlichen Stellen, die Daten für Werbezwecke anderweitig, sozusagen zweckentfremdet verwenden, die erhobene personenbezogene Daten gerne in BigDataAnalysen packen wollen, kommen auch um den Art. 6 IV nicht herum und dann erfolgreich meist nur durch Pseudnomyisierung.


Hier wird Ihnen der CoC mit seinem Vorgehensraster bei der Bewertung/Kompatibilitätsprüfung helfen:






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