Der Breitbandausbau soll deutschlandweit mit großen Schritten vorangetrieben werden. Zu diesem Zwecke kontaktiert die Bundesnetzagentur Eigentümer und Betreiber von öffentlichen Versorgungsnetzwerken und fordert Daten in großem Umfang. Stimmen die Netzbetreiber dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht zu, droht die Bundesnetzagentur mit Erlass eines Bescheides.
Dieses Vorgehen hält das VG Köln für rechtmäßig – allerdings mit einigen Einschränkungen:
Zwar sei die Verpflichtung zur jährlichen Aktualisierung der Datenlieferung rechtmäßig. Rechtswidrig sei aber die im Bescheid enthaltene Verpflichtung, dies nach den jeweils geltenden Datenlieferungsbedingungen der Bundesnetzagentur tun zu müssen.
Der Segen des Breitbandausbaues wird also zum Fluch der deutschen Netzbetreiber.
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