SFRP_Gruppenbild_2212_web

Was passiert eigentlich mit Kundendaten, wenn im Rahmen eines Asset Deals ein Geschäft übertragen wird?

Diese Frage begegnet mir in Gesprächen mit Unternehmen immer häufiger. Und ja – sie ist absolut berechtigt, denn Kundendaten sind ein großes Kapital.

Dennoch obwohl das BGB und die DSGVO klare Rahmenbedingungen setzen, herrscht in der Praxis oft Unsicherheit:

Dürfen Kundendaten überhaupt mitverkauft werden? Muss eingewilligt werden? Und was ist „berechtigtes Interesse“ in diesem Kontext?

Die Realität zeigt: Zwischen Theorie und Transaktion klafft eine spürbare Lücke.

Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte übertragen – oft auch der Kundenstamm. Und genau dort beginnt das datenschutzrechtliche Feintuning:

Die entscheidenden Fragen sind:

Welche Kundendaten gehören zum übertragenen Asset?

Ist die Übertragung zur Durchführung des Asset Deals erforderlich?

Besteht ein berechtigtes Interesse des Erwerbers am Kundenstamm – und wird dieses sauber abgewogen?

Muss informiert werden? (Spoiler: Ja, Transparenz ist Pflicht.)

Und hier trennt sich erneut Theorie von Praxis:

Viele Unternehmen planen die wirtschaftliche Transaktion, aber nicht den sauberen Datenübergang.

Dabei braucht es gerade hier klare Prozesse – von der Rechtsgrundlage über die technische Übergabe bis hin zur Information der Betroffenen.

Unser Learning: Die Übertragung eines Kundenstamms ist kein „Nebenschauplatz“, sondern ein Compliance‑Kernmoment im Asset Deal.

Wer hier unsauber arbeitet, riskiert Vertrauensverlust – und aufsichtsbehördliche Aufmerksamkeit.

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht Kundendaten zu verkaufen oder zu kaufen?