CRA-konforme Lieferantenverträge

In bestehenden Lieferantenverträgen ist häufig nicht geregelt, wie mit einer Diskrepanz zwischen dem Unterstützungszeitraum des Zulieferers und dem des Endprodukts umzugehen ist. Gerade bei Kernkomponenten wie SPS, Kommunikationsmodulen oder Firmware-Bibliotheken kann eine solche Lücke dazu führen, dass der Hersteller des Endprodukts Sicherheitsupdates zusagen muss, die er mangels entsprechender Zulieferer-Verpflichtung technisch gar nicht mehr liefern kann. Diese Problematik wird häufig erst im Rahmen eines Audits oder im Schadensfall sichtbar – zu einem Zeitpunkt, an dem eine Nachverhandlung kaum mehr möglich ist.

Rechtlich relevant: Art. 13 Abs. 8 CRA verlangt einen zur Produktlebensdauer passenden Unterstützungszeitraum für Sicherheitsupdates. Ergänzend verlangt Anhang I Teil II CRA ein funktionierendes Schwachstellenmanagement einschließlich SBOM-Fähigkeit und Coordinated Vulnerability Disclosure. Lücken in der Lieferkette – etwa fehlende Zubringerpflichten für die Meldekette nach Art. 14 CRA oder eine nicht in maschinenlesbarem Format bereitgestellte SBOM – wirken sich unmittelbar auf die Erfüllbarkeit der Herstellerpflichten aus und können im Ergebnis eine Haftung des Herstellers gegenüber Behörden und Kunden begründen.

Wir prüfen Ihre Lieferantenverträge systematisch auf CRA-Konformität und erarbeiten bei Bedarf entsprechende Musterklauseln, priorisiert nach der Kritikalität der jeweiligen Zulieferkomponente.