Viele Unternehmen glauben, ohne bezifferbaren Schaden drohe auch kein DSGVO-Schadensersatz. Der BGH sagt: falsch gedacht.
Der aktuelle Fall zeigt das deutlich: Eine Personalerin einer Berliner Privatbank verschickte eine vertrauliche Bewerber-Nachricht über Xing – versehentlich zusätzlich an einen früheren Kollegen des Bewerbers aus derselben Branche. Dieser las mit, leitete die Nachricht an den Bewerber weiter und fragte direkt nach seiner Jobsuche.
Die kurze Antwort: Schon der Kontrollverlust über die eigenen Daten ist ein ersatzfähiger Schaden.
📌 Was der BGH entschieden hat:
Mit Urteil vom 23.06.2026 (Az. VI ZR 97/22) sprach der BGH dem Bewerber einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO dem Grunde nach zu, ohne dass ihm ein Vermögensschaden entstanden war.
Grundlage war eine vorherige EuGH-Vorlage: Ein Ersatzanspruch setzt weder einen konkreten materiellen Schaden noch das Überschreiten einer Erheblichkeits- oder Bagatellschwelle voraus.
Rechtsverletzung, Schaden und Kausalität müssen jedoch jeweils eigenständig nachgewiesen werden. Im vorliegenden Fall aber war der Schaden spätestens in dem Moment eingetreten, in dem der Dritte die Nachricht gelesen und den Bewerber darauf angesprochen hatte:
Zusätzlich bestätigte der Senat, dass auch die begründete Befürchtung eines künftigen Missbrauchs einen immateriellen Schaden darstellen kann – hier war die Sorge vor Datenweitergabe oder Konkurrenznachteilen plausibel, weil der Empfänger in derselben Branche tätig war.
📌 Warum ist das so wichtig? Weil die Hürde für Ansprüche damit sinkt: Ein falsch adressierter Chat oder ein versehentliches CC, das reicht potenziell schon aus, wenn dadurch Dritte personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen und der Betroffene die konkreten negativen Folgen belegen kann – reine Schutzbehauptungen oder rein theoretische Szenarien genügen dagegen nicht.
Für die Praxis: klare Vorgaben zur Empfängerprüfung bei sensibler Kommunikation, Schulungen in Personalabteilungen und ein dokumentierter Umgang mit Vorfällen, sobald sie auffallen – Prävention schlägt Nachsteuern.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, solche Vorgaben und Schulungskonzepte in Ihrem Unternehmen zu verankern.
Gibt es bei Ihnen im Ernstfall einen klaren Ablauf – oder wäre das Neuland?
