Ein Mitarbeiter, technisch versiert, nutzt KI-Tools im (Arbeits-)Alltag. Dann die Frage aus der Geschäftsleitung: ob er nicht „KI-Beauftragter“ werden wolle. Klingt modern, nach Verantwortung, vielleicht auch nach Aufstieg. Zurück bleiben erst einmal Unsicherheit und sehr praktische Fragen: Ist das so etwas wie ein Datenschutzbeauftragter? Hafte ich persönlich, wenn etwas schiefläuft? Habe ich dann besonderen Kündigungsschutz? Und was soll ich eigentlich konkret tun?
Solche Konstellationen begegnen uns in der Beratung derzeit regelmäßig. Auslöser ist die neue KI-Verordnung. Sie verlangt, dass Unternehmen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden KI sachkundig einsetzen können. Sie verlangt aber keinen neuen Titel, kein formelles Amt und schon gar keinen „KI-Officer“.
In der Praxis läuft es sinnvollerweise darauf hinaus, dass jemand intern den Überblick behält, Schulungen koordiniert, als Ansprechpartner fungiert und die Nutzung von KI strukturiert begleitet. Entscheidend ist die saubere Abgrenzung: Die Verantwortung für den Einsatz von KI bleibt beim Unternehmen und bei der Geschäftsleitung. Nicht bei der Person, die diese Rolle intern übernimmt.
Problematisch wird es dort, wo gut gemeinte Benennungsurkunden plötzlich von „Gesamtverantwortung“, „Vertretung der Geschäftsführung“ oder umfassender Überwachung sprechen. Das klingt nach Organisation, erzeugt aber vor allem rechtliche Unklarheit und unnötige Haftungsrisiken.
Unser Eindruck aus vielen Mandaten: Die eigentliche Herausforderung liegt oft nicht in der Technik, sondern in klaren Zuständigkeiten und realistischen Rollenbildern. KI-Governance funktioniert am besten, wenn Kompetenz organisiert wird – ohne Scheinämter und ohne versteckte Verantwortungsverlagerung.
Ein Mitarbeiter, technisch versiert, nutzt KI-Tools im (Arbeits-)Alltag. Dann die Frage aus der Geschäftsleitung: ob er nicht „KI-Beauftragter“ werden wolle. Klingt modern, nach Verantwortung, vielleicht auch nach Aufstieg. Zurück bleiben erst einmal Unsicherheit und sehr praktische Fragen: Ist das so etwas wie ein Datenschutzbeauftragter? Hafte ich persönlich, wenn etwas schiefläuft? Habe ich dann besonderen Kündigungsschutz? Und was soll ich eigentlich konkret tun?
Solche Konstellationen begegnen uns in der Beratung derzeit regelmäßig. Auslöser ist die neue KI-Verordnung. Sie verlangt, dass Unternehmen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden KI sachkundig einsetzen können. Sie verlangt aber keinen neuen Titel, kein formelles Amt und schon gar keinen „KI-Officer“.
In der Praxis läuft es sinnvollerweise darauf hinaus, dass jemand intern den Überblick behält, Schulungen koordiniert, als Ansprechpartner fungiert und die Nutzung von KI strukturiert begleitet. Entscheidend ist die saubere Abgrenzung: Die Verantwortung für den Einsatz von KI bleibt beim Unternehmen und bei der Geschäftsleitung. Nicht bei der Person, die diese Rolle intern übernimmt.
Problematisch wird es dort, wo gut gemeinte Benennungsurkunden plötzlich von „Gesamtverantwortung“, „Vertretung der Geschäftsführung“ oder umfassender Überwachung sprechen. Das klingt nach Organisation, erzeugt aber vor allem rechtliche Unklarheit und unnötige Haftungsrisiken.
Unser Eindruck aus vielen Mandaten: Die eigentliche Herausforderung liegt oft nicht in der Technik, sondern in klaren Zuständigkeiten und realistischen Rollenbildern. KI-Governance funktioniert am besten, wenn Kompetenz organisiert wird – ohne Scheinämter und ohne versteckte Verantwortungsverlagerung.
