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Korruptionsprävention: Ombudsperson oder Antikorruptionsbeauftragte/r – oder beides? Wir erklären es!

🔔 Nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten. Das kann zum Beispiel ein digitales Hinweisgebersystem oder auch eine persönliche Anlaufstelle wie der Ombudsmann sein. An einen Ombudsmann können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vertrauensvoll wenden, wenn sie unkorrektes Verhalten innerhalb von Unternehmen, Städten oder Kommunen vermuten.


1. Welche Rolle spielt dann der Antikorruptionsbeauftragte?

In einer Zeit, in der Integrität und ethisches Handeln für den Erfolg öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen entscheidend sind, wird die Bedeutung des Antikorruptionsbeauftragten immer größer. Als interne oder externe Berater sind sie in verschiedenen Landes- und Regionalbehörden, öffentlichen Institutionen und einigen Bundesämtern, wie der Bundesagentur für Arbeit, tätig.


2. Korruption – was sind die Folgen?

In der öffentlichen Verwaltung führt Korruption nicht nur zu hohen wirtschaftlichen Schäden, sondern auch zu einem gravierenden und nachhaltigen Verlust an Reputation und Integrität. Zu den relevanten Straftatbeständen zählen unter anderem Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme.

Korruption wird hierbei als Missbrauch einer amtlichen Funktion definiert, um unrechtmäßige Vorteile zu erlangen, die von Geldzahlungen bis zu Sach- und geldwerten Leistungen reichen können.


3.Was sind die Aufgaben einer/s Korruptionsbeauftragten?

Der/die Antikorruptionsbeauftragte spielt hierbei eine zentrale Rolle bei der Entwicklung, Implementierung und Überwachung effektiver Compliance-Strategien zur Korruptionsprävention.

 Die Aufgaben umfassen:

📣Beratung aller Dienststellen zur Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Korruptionsfällen.

📣Funktion als Ansprechpartner sowohl für die Beschäftigten als auch für die Antikorruptionsstelle.

📣Schulungen zur Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeiter im Erkennen und Bewerten von Korruptionsanzeichen.


4. Ombudsperson oder Antikorruptionsbeauftragte/r – oder beides ? Das Ergebnis:

Abhängig von der Unternehmensorganisation, meist öffentlich-rechtlicher Natur, ergänzen sich Ombudsmann und Antikorruptionsbeauftragte/r. Beide Compliance-Aufgaben können von unterschiedlichen Personen wahrgenommen werden. Die Funktion des Antikorruptionsbeauftragten besteht darin, Hinweise auf korruptes Verhalten, die beim Ombudsmann eingehen, zu bearbeiten und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

 

Noch Fragen?

Wir als Fachanwälte für IT-Recht sind als Antikorrputionsbeauftragte tätig und bieten umfassende Expertise im Kampf gegen Korruption. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.




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